Vereinsordnung

Stand: 01.03.2025

1) Mitgliedsarten

Der Verein kennt folgende Formen der Mitgliedschaft:

a) Aktives Mitglied
b) Passives Mitglied
c) Ehrenmitglied

2) Unterscheidung der Mitgliedsarten

Die einzelnen Mitgliedsarten unterscheiden sich sowohl im Beitrag (Punkt 3) als auch in den Rechten und Pflichten, die wie folgt definiert sind:

a) Aktives Mitglied:

Aktive Mitglieder unterstützen den Verein aktiv und passiv. Aktive Mitglieder sind deshalb an die Inhalte der „Dienstregelung“ gebunden. Im Gegenzug erhalten aktive Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen besondere Vorzüge.

b) Passives Mitglied:

Als passives Mitglied sympathisiert man mit dem Verein und unterstützt ihn durch den Mitgliedsbeitrag und wenn möglich durch freiwillige Hilfe bei Veranstaltungen und Aktionen. Für passive Mitglieder haben die Regelungen zu den Pflichtstunden aus der „Dienstregelung“ keine Geltung. Passive Mitglieder erhalten keine Vergünstigungen bei Vereinsveranstaltungen. Auch passive Mitglieder werden zu Feierlichkeiten des Vereins (Weihnachtsfeier/Jubiläum etc.) eingeladen.

c) Ehrenmitglied:

Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und ernannt. Ehrenmitglieder haben sich konstant und in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht oder diesen in außergewöhnlicher Weise unterstützt. Ehrenmitglieder sind nicht an die Pflichtstundenregelungen gebunden und zahlen keinen Jahresbeitrag, außer sie möchten diesen freiwillig zahlen.

3) Beiträge

Gemäß der Satzung werden die Beiträge von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Aktuell gültige Beiträge:

a) Aktive Mitgliedschaft: 30 € jährlich
b) Passive Mitgliedschaft: 20 € jährlich
c) Ehrenmitgliedschaft: Ohne Pflichtbeitrag

Die Mitgliedschaft beginnt mit Tag des Beitritts und der Einmalzahlung des Jahresbeitrages. Der Einzug weiterer Jahresbeiträge erfolgt regulär zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres.

4) Zuwendungen bei besonderen Ereignissen

Der Vorstand kümmert sich bei besonderen Ereignissen um eine passende Zuwendung an das betreffende Mitglied und übergibt diese im Namen des Vereins und aller Mitglieder.

Die Höchstgrenzen werden wie folgt festgesetzt:

Heirat eines Mitglieds: 60 €
Runde Geburtstage: 15 €
Geburt eines Kindes: 15 €

Sollten bei Heirat oder Geburt beide Mitglieder betroffen sein wird die Zuwendung nur einmal übergeben. Abweichend wird bei einem Sterbefall keine Höchstgrenze festgelegt. Der Vorstand kümmert sich hier um einen angemessenen Grabschmuck im Namen des Vereins (Kranz o.ä.).