Organisation und Dienstregelung

Stand: 19.11.2017

1) Das Ableisten von Dienststunden ist Arbeit aller aktiven Mitglieder

Der Verein kann nur bestehen, wenn jedes aktive Mitglied sich an den anfallenden Arbeiten beteiligt. Egal welche Ziele ein Verein verfolgt – ob Clubhaus, Urlaub oder nur ein Grillfest. Es ist immer mit Arbeit in verschiedenster Form verbunden. Dazu gehört zum einen Teil die Planung, Einkauf etc., aber ohne wirkliche Arbeitsleistungen der Mitglieder in Form von Dienststunden kann ein Verein keines seiner Ziele erreichen.

2) Pflichtstunden aktiver Mitglieder

Eine Regelung ohne Pflichtstunden sorgt für eine unausgewogene/unfaire Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder. Besonders zuverlässige und engagierte Mitglieder müssen deshalb Doppel- und Dreifachschichten übernehmen bzw. übernehmen diese teilweise freiwillig, damit die Arbeit überhaupt erledigt wird. Aus diesem Grund gibt es Pflichtstunden für alle aktiven Mitglieder, die im Folgenden genauer geregelt werden. Zusätzlich werden Belohnungen für Diensthabende eingeführt und im Gegenzug Einschränkungen für die Personen, die dauerhaft keinen Dienst machen.

a) Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet mindestens 8 Arbeitsstunden pro Jahr im Schichtplan zu übernehmen (Rhythmus ist das Kalenderjahr). Mindestens 4 Arbeitsstunden müssen bei einer RDJ-Veranstaltung geleistet werden. Die restlichen Stunden können optional auch bei einer Fremdveranstaltung, an der sich RDJ beteiligt, abgeleistet werden (z.B. Weihnachtsmarkt). Die Einteilung in Früh-/Spätschicht obliegt dem Vorstand und richtet sich nach dem Ziel, möglichst konstant einen Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht für die Beteiligten zu erreichen. Bei triftigen Gründen (Arbeit, Geburtstag etc.) kann von diesem Zielrythmus abgesehen werden.

b) Alle anfallenden Tätigkeiten werden in einem Einsatzplan festgehalten und vorab unter den aktiven Mitgliedern aufgeteilt. Da nicht alle anfallenden Aufgaben nach festen Schichten geplant werden können, bitten wir alle Mitglieder, sich so gut wie möglich an allgemeinen Arbeiten zu beteiligen.

Anmerkung: Dieser Pflichtdienst pro Mitglied reicht sehr wahrscheinlich nicht aus, um unsere internen Veranstaltungen abzudecken. Wir bitten deshalb alle Mitglieder auch nach Ableisten Ihres Pflichtdienstes zu überlegen, ob im Falle einer Personalknappheit nicht noch ein zweiter Dienst machbar wäre. Für ein Neumitglied ist das Eintrittsdatum im ersten Jahr relevant. Liegt das Eintrittsdatum am Jahresanfang gilt für das Mitglied im aktuellen Jahr die Hälfte der festgelegten Pflichtstunden. Bei abweichenden Eintrittsdaten entscheidet die Vorstandschaft über die im ersten Jahr zu leistenden Stunden. Diese dürfen aber nicht über den im Abschnitt 2 a) festgelegten Stunden für alle Mitglieder liegen.

3) Kompensation/Belohnung für Diensthabende

Jeder der an einer unserer Veranstaltungen Dienst leistet, bekommt einen Gutschein für Essen und Trinken als kleines Dankeschön für seinen Einsatz. Da jeder Dienst häufig mit viel Stress verbunden ist und der Diensthabende im Vergleich zu einem anderen, der an dieser Veranstaltung keinen Dienst macht, kaum „Spaß“ an der Veranstaltung hat, wird im Anschluss an die Veranstaltung eine „Ausgleichsveranstaltung“ für die Diensthabenden Vereinsmitglieder geplant. Dies kann etwa ein gemeinsames Essen, ein Helferfest oder ähnliches sein, welches der Vorstand als Dankeschön organisiert.

4) Folgen bei Nicht-Ableistung der Pflichtdienste

Sollte es einem aktiven Mitglied nicht gelingen seine Pflichtstunden abzuleisten, wird dieses Mitglied vom Helferfest ausgeschlossen. Härtefälle (z.B. Arbeiten/Krankheit) können vom Vorstand trotzdem genehmigt werden – abhängig vom sonstigen Einsatz des Mitglieds für den Verein. Sollte ein aktives Mitglied zwei Jahre in Folge bei keiner unserer Veranstaltungen einen Dienst geleistet haben, wird er in den Status „passives Mitglied“ versetzt.

5) Eintritt zu Vereinsveranstaltungen

Alle aktiven Mitglieder und Ehrenmitglieder erhalten kostenfreien Eintritt zu unseren Veranstaltungen. Dies soll ein Anreiz für alle Mitglieder sein, die sich aktiv für den Verein einsetzen.